Thermenwartungen, Thermentausch, Reparatur
Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Therme. Wer eine Gastherme zur Warmwasseraufbereitung oder für das Heizen der Wohnung benutzt, muss diese regelmäßig warten lassen. Die Wohnrechtsnovelle besagt, das die Kosten dafür der Mieter trägt. Für den Erhalt der Therme ist der Vermieter zuständig.
Wir arbeiten markenunabhängig, warten bzw. reparieren Thermen unterschiedlicher Hersteller.
Demontage und Entsorgung alter Geräte, Lieferung und Montage neuer Geräte (inkl. Meldung bei Wiener Netze) Garantie auf die Geräte lt. Hersteller.